Bundesgerichtshof entschied: Vermieter darf Katzen nicht verbieten!

  • Vermieter darf Katze nicht verbieten!



    Karlsruhe/München (RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.


    Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.


    Etwas anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.


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    Na das ist doch was! :super:

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  • Im Radio sagte aber ein Experte direkt dazu, dass das nicht heißt, dass es grundsätzlich nicht verboten werden darf!
    Der Vermieter muss hier einfach jetzt nur für jeden Einzelfall extra entscheiden und dann darf er auch verbieten :weissnix:

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    • Offizieller Beitrag


    Im Radio sagte aber ein Experte direkt dazu, dass das nicht heißt, dass es grundsätzlich nicht verboten werden darf!
    Der Vermieter muss hier einfach jetzt nur für jeden Einzelfall extra entscheiden und dann darf auch verbieten :weissnix:


    So ist es ...leider :weissnix: