Tierarzt entscheidet über Euthanasie

  • Ist eine Katze totkrank und leidet und der Besitzer weigert sich, sie einschläfern zu lassen, muß der Tierarzt handeln KLICK Läßt ein Tierarzt ein Tier unnötig leiden, so kann er dafür zur Rechenschaft gezogen werden.


    In der Regel läuft das dann so, dass er Rücksprache mit dem Besitzer hält und versucht, ihm die Notwendigkeit der Euthanasie zu erklären. Unsere Morli damals wollten wir z.B. nicht gehen lassen. Sie hatte Wasser in der Lunge und im Bauchraum und wurde in der Klinik punktiert. Ihr Zustand besserte sich aber nicht, so dass die Tierärztin dann irgendwann meinte, dass sie sie uns nicht mehr rausgibt und sie eingeschläfert werden müßte. Im Falle unserer Weigerung würde sie den Tierschutz einschalten. Sie hat uns das natürlich behutsam erklärt, um uns zu verdeutlichen, wie aussichtslos die Situation ist und wie sehr die Katze leidet und um uns in den Entscheidungsprozeß mit einzubeziehen. Wir haben sie dann sofort gehen lassen.

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  • So ein klares Statement habe ich von unseren Tä. nie bekommen.
    Meist hatten wir chronisch kranke Tiere und wenn sie austherapiert waren wurde uns gesagt,
    machen sie ihnen noch ein paar schöne Wochen ,er/ sie hat keine Schmerzen.:schnute:
    Ich glaube so eine klare Ansage hätte mir geholfen mit dem Druck der Entscheidung besser fertig zu werden. :nachdenk:
    Wann es wohl soweit ist, immer das kranke Tier vor Augen und auf die Zeichen des Aufgebens zu warten. :schnüff:

    Engel werden nicht immer mit Flügeln geschickt.

    Liebe Grüße von Jutta, Camillo und Sunny mit Lea im <3.

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  • Danke für den link, die rechtliche Seite kannte ich noch nicht bzw. habe mich damit noch nie befasst.


    Wir hatten es bisher zweimal, dass wir diese schwere Entscheidung fällen mussten, beide Male natürlich in Absprache mit dem TA, der uns schonend aber trotzdem deutlich gesagt hat, wie es um die jeweilige Katze steht, welche Möglichkeiten der Lebensverlängerung es evtl. noch gibt und wie die Chancen stehen, dass bzw. wie lange diese Möglichkeiten greifen.
    Hamlet haben wir damals noch mal mit nach Hause genommen, damit wir uns alle in Ruhe von ihm verabschieden können, der TA hatte aber auch ganz klar gesagt, dass wir uns innerhalb der nächsten 3 Tage melden sollen. Da es für uns keine Frage war, dass wir Hamlet erlösen sind wir gleich am nächsten Tag wieder zum TA, ich weiss nicht, ob und was passiert wäre, wenn wir uns einfach nicht mehr gemeldet hätten :weissnix:

    Das ist der Weg

    • Offizieller Beitrag

    Sehr guter Link, Manu :freunde:


    Mein Tigger wurde damals ohne mein Einverständnis eingeschläfert, mein Tierarzt musste ihn Nachts erlösen, es gab keine andere Möglichkeit mehr. Das war natürlich ein Schock aber da ich weiß das meine Tierärzte nur einschläfern wenn wirklich nichts mehr geht, vertraue ich ihnen auch.


    Als wir für Tamino die Diagnose Krebs bekamen, da wurde nicht gesagt lassen sie ihn einschläfern, machen sie ihm noch zwei schöne Wochen und viele wissen aus den zwei Wochen wurden noch sechs Jahre. Man darf nicht drüber nachdenken wenn ich da mit ihm vielleicht an einen Arzt geraten wäre der direkt für das einschläfern gewesen wäre, okay dann hätte man das nie erfahren.


    Mit Miss Müh war es so, dass meine Tierärztin sagte ich kenne sie Frau.... und weiß das sie nur zum Wohle ihrer Tiere handeln und deshalb meinem Wunsch entsprach, die kleine Seele gehen zu lassen.
    Bei Tamino sah mir seine Ärztin nur in die Augen und da wusste ich es. Viel Worte brauchten da nicht sein.

  • Wichtiges Thema!
    Ich gehe eigentlich davon aus und erwarte, dass ein guter TA (wenn nötig) nicht auf die Entscheidung des Tierhalters wartet bzw. diesem den Zeitpunkt der Euthanasie überlässt , wenn
    dieser ganz sicher sicher weiß, dass das Tier sich bereits quält und es keine Aussicht auf Besserung gibt. Dann hat ein Tierarzt zu handeln. Es ist seine Pflicht, dafür zu sorgen, dass kein Tier
    sich grundlos quält .. wenn ein Tierhalter diese Entscheidung selbst zB nicht treffen kann. Anderenfalls unterstützt der TÄ mit seinem Nichthandeln die Tierquälerei, womit er sich strafbar machen würde.

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  • Wenn man einen guten TA hat, sollte das Hand in Hand gehen. Ich wäre entsetzt, wenn man über meinen Kopf hinweg entscheiden würde. Umgekehrt weiss meine TÄ sehr genau, wie ich gestrickt bin und dass ich alles für meine Tiere tun würde, auch den allerletzten Schritt, wenn es denn sein muss. Das war nun 3x der Fall und bedurfte nicht vieler Worte.


    Bei Sachiko musste sie mich damals in die Uniklinik schicken, weil sie verhindert war. Als dort die Diagnose
    fest stand, wollte man mir Sachiko nicht mit nach Hause geben, was ich grundsätzlich richtig fand. Mit meiner TÄ war aber schon alles abgesprochen. Sie veranlasste, dass Sachiko Schmerzmittel bekam und so ohne leiden zu müssen, ganz leicht bis zum Abend durchhielt. Dann kam meine TÄ zu uns nach Hause. Das war mir sehr wichtig, denn so konnten wir den Abschied ganz besinnlich gestalten. Sachiko war voll da, aber ganz ruhig und entspannt. Nie werde ich diese letzten Stunden vergessen. Ich glaube ganz fest, dass das auch für Sachiko die beste Lösung war.

  • Danke für den Link :super:
    So habe ich das bisher auch noch nicht gewußt bzw. von unserem TA erklärt bekommen.Mal davon abgesehen das wir ihm vertrauen und er uns ehrlich und rechtzeitig darauf hinweißt wann eine Euthanasie unumgänglich ist.
    Örni ist ein aktuelles Beispiel.


    Aber was ist wenn ein Tier sofort erlöst werden muß und die Besitzer mit beim TA sind und sich sträuben, noch warten wollen. :nachdenk: darf der TA dann das Tier trotzdem erlösen ? :nachdenk: das geht im Link nicht eindeutig hervor.
    Und wenn die Besitzer ihr Tier einfach nehmen und damit die Praxis verlassen, wird der TA wohl eine Anzeige gegen diese machen müssen ? :nachdenk:

  • Wenn der Besitzer sich weigert, das Tier einschläfern zu lassen, muß der Tierarzt rechtlich gesehen handeln. Das Wohl des Tieres steht wohl vor dem Recht des Besitzes. Wenn also ein Gericht darüber zu urteilen hätte, bekäme der TA Recht. Wir hatten ja damals den Fall, dass wir in der Klinik waren und die TÄin uns sagte, dass sie den Tierschutz einschalten müßte, wenn wir die Katze wieder mitnehmen wollten. Ob wir sie dann hätten mitnehmen können und der Tierschutz uns dann zuhause aufgesucht hätte oder der Tierschutz per Telefonat sofort bestellt worden wäre, kann ich nicht sagen. Wir haben sie dann ja sofort einschläfern lassen.


    Verläßt der Besitzer mit dem Tier die Praxis müßte der TA dies zur Anzeige bringen. Ob in diesem Fall eine Anzeige direkt bei der Polizei die Folge ist oder ob der Weg zuerst über die Einschaltung des Tierschutzes läuft, weiß ich nicht. Vielleicht hängt das auch vom TA ab.. vielleicht gibt es da aber auch festgelegte Richtlinien.

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  • Interessantes Thema!
    Aber ich denke, wenn der TA das schon sagt, ist es auch so weit.
    Unsere TA würde nie vorzeitig einschläfern. Wie das genau rechtlich
    aussieht, würde mich sehr interessieren. Werde bei der nächsten Impfung
    mal nachfragen.

    Liebe Grüße, Christiane :winke:

  • Aah danke Manu , klingt einleuchtend.
    Da haben die TÄ aber auch ne ganz schöne Verantwortung :puh: werde bei unseren beim nächsten Besuch auch mal fragen.

  • Bei Hund, Katz, Kleintier scheint die Rechtstlage eindeutig. Nur wie würde es aussehen bei Pferden, die ggf. geschlachtet werden könnten. Natürlich nur wenn man das Fleisch verwenden könnte. Für manche Menschen ist das oft eine lohnenswerte Sache.
    ICH würde das niemals tun, aber...es soll ja Menschen geben.... :oO:


    Ich persönlich glaube das die Rechtlage nicht ganz eindeutig ist, da Tiere ja regulär leider als Sache gehandelt werden. Zumindest bei Pferden.

    Liebe Grüße Melanie mit Niko und Nane.

    <3 Jaana und Timmie im Herzen!<3

  • Ich persönlich glaube das die Rechtlage nicht ganz eindeutig ist, da Tiere ja regulär leider als Sache gehandelt werden. Zumindest bei Pferden.


    Na, egal wie .. es gibt ja ein Tierschutzgesetzt und daran müssen sich TÄ halten. Alles andere wäre die Unterstützung der Tierquälerei .. egal ob
    Hamster, Vogel, Katze oder Pferd.

  • Melanie soweit ich das richtig gelesen habe betrifft das Gesetz alle Wirbeltiere.Nur Nutztiere sind wohl ausgeschlossen.Trotzdem darf auch ein Nutztier keine Qualen und Schmerzen erleiden und bei unheilbarer Krankheit muß es auch vom TA erlöst werden.Pferde gehören bestimmt mit zu den Nutztieren. :nachdenk: eben weil sie zum Verzehr geschlachtet werden.
    Bei Schweinen z.B. bis zu einem Gewicht von 5 kg dürfen Fachkräfte, wie Tierwirte, mit einem Nachweis von einem Lehrgang zur sachgemäßen Tötung von Tieren , solche erlösen ohne chemische Narkose sondern durch manuelle Beteubung,also fällt hier der TA raus.
    Wäre schön wenn für Nutztiere auch ein umfassenderes Gesetz käme welches das Töten für alle Tiere , auch unter 5kg , ohne Narkose verbietet.


  • ICH würde das niemals tun, aber...es soll ja Menschen geben.... :oO:


    Ich persönlich glaube das die Rechtlage nicht ganz eindeutig ist, da Tiere ja regulär leider als Sache gehandelt werden. Zumindest bei Pferden.

    Vor 30 Jahren war es noch nicht üblich, Pferde einzuschläfern. Mein Pony ist damals leider auch beim Schlachter gelandet. Ich wusste es nicht anders :schnüff: Heute steht in Paulchen's Pass, dass sie nicht geschlachtet werden darf. Das kann man als Eigentümer festlegen und es kann nicht rückgängig gemacht werden. :super: Jedes Pferd hat inzwischen so einen Pass. Es gibt sicherlich auch immer noch Pferde, bei denen "Schlachttier" angegkreuzt wurde. Angeblich soll das schneller gehen und für die Tiere weniger Stress bedeuten. Wobei das eben nur auf dem Schlachthof geht und allein dahinzufahren ist für viele sicher schon eine Quälerei. :schnüff:


    Ich wusste nicht, dass der TA die Pflicht hat, einzuschläfern wenn es den Tieren so schlecht geht. Und ich finde das gut so. Ich habe es selbst mal erlebt, dass die Besitzerin von einem Pferd in unserem Stall sich vor ihrem Urlaub nicht entscheiden konnte, als die TÄ ihr nahegelegt hat, ihre alte Stute einschläfern zu lassen. Sie wollte das nicht mehr vor ihrem Urlaub und hat die Eintscheidung dann erstmal aufgeschoben. Der Stute ging es nicht hochdramtisch schlecht, aber Besserung war mit ihren 32 Jahren nicht in Sicht. Die Besitzerin ist dann in den Urlaub gefahren, saß in Spanien als es der Ramona dann richtig schlecht ging und wir haben sie dann angerufen müssen um ihr mitzuteilen, dass es jetzt soweit ist und alles andere nicht mehr zu verantworten wäre. So konnte sie sich noch nicht mal verabschieden und sagt heute, dass sie im Nachhinein ein schlechtes Gewissen hatte und Ramona zu spät hat gehen lassen. Das ist auch nicht schön. :schnute:

    Liebe Grüße von Lina, Söckchen und Bettina


  • Na, egal wie .. es gibt ja ein Tierschutzgesetzt und daran müssen sich TÄ halten. Alles andere wäre die Unterstützung der Tierquälerei .. egal ob
    Hamster, Vogel, Katze oder Pferd.


    Vom Grundsatz hast du Recht und ich sehe es auch so. Mich interessiert halt der wirkliche rechtliche Hintergrund, deshalb habe ich die Frage in den Raum gestellt.

    Liebe Grüße Melanie mit Niko und Nane.

    <3 Jaana und Timmie im Herzen!<3

  • Aber es gibt sie doch, leider noch ganz oft wie man hört, die TÄ die wg. wirklich etwas wo es nicht wirklich notwendig ist, zum Einschläfern raten, und wie viele lassen es dann machen, weil sie meinen, der TA muß es ja wissen.
    Und er weiß es eben nicht oder er weiß es, was ja noch schlimmer ist, und rät trotzdem dazu, warum weiß er wahrscheinlich selber nicht.


    Also meine TÄ (er und seine Frau) reden Tacheles aber wie hier schon jemand anders schrieb, sie wissen auch daß ich alles für meine Katzen mache, nicht umsonst bin ich Stammgast dort :nachdenk: Aber daß er mir drohen würde mich beim TS anzuzeigen, wenn ich nicht sofort, umgehend, mein Tier einschläfern lasse, nur weil er es befürwortet, dann hätte er mich das letzte Mal gesehen.


    Man muß manche Dinge auch erst mal verdauen und macht sich dann eben noch kundig, man hat ja heute zum Glück das Netz, wo man viel ergoogeln kann.


    Mein Brösel z.B. hatte vor einigen Jahren eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung, er lag nur noch rum, hat nicht mehr gefressen und war mehr tot als lebendig.
    Mein TA wußte damit umzugehen und wir haben ihn wieder hinbekommen, aber es gibt hier sicher TÄ, die sagen, der Katze geht es schlecht, Einschläfern!
    So kann das doch auch nicht laufen oder?


    LG
    Waldi

  • Sicherlich gibt es auch Tierärzte, die zu schnell einschläfern. Aber ich denke mal, wenn der Zeitpunkt für das Tier gekommen ist, dann spürt man das tief im Inneren auch selber. Bei unserer Morli damals wußten wir ja eigentlich, dass es zu Ende geht. Sie war tagelang in der Klinik und wurde ein paarmal punktiert, aber das Herz war zu schwach und so sammelte sich immer wieder Wasser. Trotzdem fiel es uns sehr schwer, sie gehen zu lassen, weil sie uns 14 Jahre lang begleitet hat. Und als wir dann bei unserem Besuch immer noch gezögert haben, drängte die TÄin zu einer Entscheidung. Das klingt - wenn ich es hier schreibe - vielleicht wie eine Drohung. In dem Moment haben wir es aber nicht so empfunden.. und ich weiß, dass sie nur das Beste für unsere Morli wollte.

  • Danke für den Link. Habe das echt so nicht gewußt. Bei unserem TA kann man das sehen wie man will. Bei unserer Lilly hatte er auch zum Einschläfern geraten. Wir hatten uns recht schnell nach Diagnosestellung entschieden sie gehen zu lassen aber es immer bereut sie nicht noch einmal mit nach Hause genommen zu haben. :schnute: Bei Dusty der eine ähnliche Diagnose und auch Prognose hatte hörten wir auf unser Herz und nahmen ihn wieder mit. Er erhielt eine hohe Kortisondosis und wir versprachen uns beim ersten Anzeichen das es ihm schlecht geht zu melden. 3 Tage gab er ihm. Er hatte noch eine wunderschöne Woche bei uns. :knutsch: Das Nachlassen des Kortisons merkte man so deutlich, das wir kurzfristig unseren TA zu uns nach Hause bestellen konnten der den Kleinen dann erlöste. :engelchen: In gewohnter Umgebung bei seinen Lieben. Würden wir wenn möglich immer wieder so machen. (Natürlich nur wenn das Tier sichtlich nicht leidet und es nicht nur um den Beitzer geht der das Ganze hinaus zögern will)

    Grundgesetz
    Katzen sitzen immer auf der falschen Seite der Tür.
    Lässt man sie raus, wollen sie rein.
    Lässt man sie rein, wollen sie raus.

  • Unser TA geht mit uns bei dem Thema Erlösung sehr sensibel um.Er klärt uns auf,erzählt uns was noch Linderung bringen würde und ob wir es unserer Katze noch zumuten können.
    Ich habe mir angewöhnt,auch wenn es schwer ist, konkret zu fragen ob er der Meinung ist das es besser ist unser Fellnäschen zu erlösen.Ich frage dann auch nach dem Zeitpunkt , was wir noch zumuten können und bekommen immer eine sehr exakte Antwort.
    Dafür bin ich ihm dankbar , es macht die Entscheidung leichter , für mich jedenfalls.