Beiträge von Berni

    Ich danke euch schon mal für´s Daumen drücken. :herzklopfen:

    Einen "Einzelgänger" in einem Katzenforum zu vermitteln ist nicht einfach :wirr:
    Aber vielleicht kennt ja Irgendwer Jemand der Jemand kennt der gerne EINE Katze hätte :weissnix:

    :daumendrück:

    Bei uns in der Arbeit am schwarzen Brett hängt eine Vermittlungsanzeige.
    Ich hab mit der "Vorbesitzerin" gesprochen die sehr traurig ist :möp:

    Der Text der Anzeige:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Die Frau stand mit Tränen in den Augen vor dem Zettel :schnueff:
    Wenn jemand Interesse hat - bitte PN an mich - ich vermittle gerne den Kontakt

    Zitat

    In Bünde gilt eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die in Haushalten leben und Freigang haben.

    Was ist "Freigang"?
    Ist ein gesichertes "Gehege" bereits Freigang? :nachdenk:
    Oder erst wenn die Katzen "unkontrolliert" raus dürfen :schnute:

    Für mich geht diese "Kastratrionspflicht" am Ziel vorbei.
    Es sollte den "Haltern" ein Anreiz zur Kastration geschaffen werden.
    Z.B.
    KOSTENLOS Chipen nach der Kastration
    die Nächste Impfung "umsonst"

    Irgendwas in der Art

    Aber Kastrationspflicht UND dann noch das Chipen zahlen


    Und der letzte Absatz ist ja wohl auch etwas "kontraproduktiv"
    Wer "wilde Katzen" fütter muss diese auf eigene Kosten kastrieren lassen :gaga:

    Ich denke (und hoffe :möp: ) dass es "nur" eine Pigmentstörung ist :daumendrück:
    Gewissheit wird dir sicher der TA geben können.
    Auf jeden Fall :daumendrück: für "den Transport" und die Diagnose.

    Eventuell könntest du mit der TA Rechnung tatsächlich "weiter kommen" :nachdenk:

    Zitat

    Die Haftung als Katzenhalter gehört zur allgemeinen Tierhalterhaftung und ist in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

    Zitat

    Bei diesem Tatbestand handelt es sich um einen Fall der sog. Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Tierhalter unabhängig von einem eigenen Verschulden verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der durch das Tier einem anderen an dessen Körper, Gesundheit oder Eigentum entstanden ist.


    Quelle

    und

    Zitat

    Titel: Ersatz von Tierarztkosten:
    LG Bielefeld 1997-05-15 22 S 13/97

    Leitsatz der Redaktion:
    Wer eine Katze verletzt, muss dem Besitzer der Katze die anfallenden Tierarztkosten erstatten. Handelt es sich bei der Katze aber nicht um ein Zucht- oder Rassetier mit hohem Marktwert - im Volksmund "Bastard" oder "Mischling" genannt - , haftet der Verantwortliche nur bis zu einer Obergrenze von 3.000 DM.
    Im vorliegenden Fall hatte ein Hund eine Katze angefallen und ihr eine Vorderpfote zerbissen. Der Besitzer der Katze verklagte den Hundehalter auf Ersatz der Tierarztkosten. Das Landgericht Bielefeld stellte fest, dass der für Tierverletzungen zu zahlende Schadensersatz grundsätzlich höher liegen könne als der Marktwert des Tieres. Dies ergebe sich aus der besonderen Beziehung zwischen einem Menschen und seinem Haustier. Jedoch sei die Obergrenze einer solchen Ersatzpflicht für Schäden an Mischlingen und anderen objektiv nicht wertvollen Tieren bei 3.000 DM anzusetzen.



    Quelle