So "ärgerlich" es auch ist wenn etwas "nicht so ist wie es sein soll"
und so verständlich wie es ist sich an den Hersteller zu wenden,
ABER
Der RICHTIGE Ansprechpartner ist in so einem Fall der HÄNDLER bei dem man das gekauft hat.
Das ist ein klarer "Sachmangel" und somit greift das Gewährleisungsrecht (Sachmangelhaftung).
Und da ist nun mal der Händler zuständig und nicht der Hersteller.
Der Händler ist verpflichtet das Produkt gegen ein einwandfreies zu tauschen bzw. den Kaufpreis zu erstatten.
Alles was der Hersteller macht ist reine Kulanzsache.
Ob er überhaupt nicht reagiert - oder "nur" Ersatz für das beanstandede Produkt
oder ob er sogar noch was "drauf legt" - als Endverbraucher hat man KEINEN Rechtsanspruch gegen den Hersteller.