Was mache ich wenn ich ein Tier anfahre oder ein verletztes Tier finde

    • Offizieller Beitrag

    Was mache ich wenn ich ein Tier anfahre
    oder ein verletztes Tier finde?


    Hier muss man zwischen Wildtieren und Fundtieren unterscheiden.


    Wildtiere sind Tiere die offensichtlich keinen Halter (Besitzer) haben.
    Dazu zählen unter anderem


    Rehe
    Wildschweine
    Füchse
    usw.



    Bei diesen Tieren ist der Jagdpächter zu verständigen.
    Ist einem der nicht bekannt ist die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt zu verständigen.
    Diese werden dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen.


    Man sollte auf keinen Fall "wegsehen".
    Auch diese Tiere haben Schmerzen und leiden oft lange
    bevor sie "zufällig" gefunden werden.


    Fundtiere sind Tiere die einen Halter haben können.
    Dazu zählen unter anderem


    Katzen
    Hunde



    Diese Tiere sind der zuständigen Behörde (Ordnungsamt oder Gemeinde) zu melden.


    Die Gemeinde auf deren Grund das Tier gefunden wurde ist verpflichtet
    anfallende Kosten (Tierarzt) zu übernehmen wenn der Fund dort gemeldet wurde.
    Grundlage hierfür ist das BGB §965 bis §987.
    Danach geht das Eigentum an der Fundsache an die Gemeinde,
    Als "Eigentümer muss die Gemeinde alle weiteren Kosten tragen.


    Bringt man das Tier selbst zum Tierarzt kann es sein
    dass man die Kosten für die Behandlung tragen muss.


    Nachtrag:
    Zu diesem Fall gibt es ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg:


    Zitat

    Da es zwischen Tierärzten und Städten regelmäßig zu Streitigkeiten
    über die Erstattung der Tierarztkosten für ein Fundtier kommt,
    ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung.
    Das OVG hat dem Tierarzt Recht gegeben und die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt.


    Da das OVG keine Revision zugelassen hat ist das Urteil rechtskräftig.
    https://www.tasso.net/Service/…kat=&searchtext=&page=104



    Sollte ein Besitzer des Tieres ermittelt werden können
    kann man versuchen von diesem die Kosten,
    sofern man schon etwas bezahlt hat zurück zu erhalten.


    Eine VERPFLICHTUNG zur Übernahme der Kost gibt es weder für den TA noch für den Besitzer!


    Auch die örtlichen Tierheime helfen einem in so einem Fall sicher mit "Rat und Tat".
    Jedoch sind diese meist nicht bereit bzw. in der Lage Kosten für Behandlungen von Tieren zu übernehmen,
    die bereits beim Tierarzt sind.
    Zu oft haben Tierhalter versucht sich auf diesem Weg um hohe Tierarztkosen drücken.


    Noch eine Bitte:
    Jedes verletzte Tier melden - und wenn es "nur" ein kurzer Anruf bei der Polizei ist,
    in dem man den "Fundort" beschreibt und um welches Tier es sich handelt.
    Nichts ist schlimmer für einen Dosi als auf seinen Freigänger zu warten
    und nicht zu wissen was los ist.



    Als letzer Punkt:
    Der Tierhalter ist für sein Tier verantwortlich.
    Verursacht das Tier einen Schaden
    - dies kann auch durch einen Unfall geschehen bei dem das Tier verletzt wird oder stirbt -
    ist der Tierhalter für die entstandenen Schäden haftbar.
    Grundlage hierfür ist die Gefährdungshaftung
    Eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sollte jeder Halter haben
    dessen Tiere Freigang haben.
    In "letzter Konsequenz" bedeutet das:
    Wenn das Tier überfahren wird und dabei am Auto ein Schaden entsteht
    ist der Tierhalter Schadenersatzplichtig dem Autofahrer gegenüber.

    Einmal editiert, zuletzt von Berni ()