Meine Katzen werden ständig angegriffen!

  • Ganz einfach: Wenn mein Tier eine Gefahr für andere darstellt, dann gehört es weggesperrt. Dann müssen sie eben den Garten einzäunen. Die haben bestimmt 2.000 qm Grundstük, da können die ruhig einen Teil für ihre Katze frei machen.


    Oder soll ich jetzt meine Katze einsperren, damit die ihre nicht einsperren müssen? :nachdenk:

  • Oh, wie schlimm das alles, ja ich finde auch das die Leute dafür aufkommen müssen wenn ihr Tier etwas macht, :wut: und Dir :daumendrück: das Du soweit bei Deinen Tieren alles in den Griff bekommst und weiter hin gute Besserung für alle.

  • Eventuell könntest du mit der TA Rechnung tatsächlich "weiter kommen" :nachdenk:


    Zitat

    Die Haftung als Katzenhalter gehört zur allgemeinen Tierhalterhaftung und ist in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.


    Zitat

    Bei diesem Tatbestand handelt es sich um einen Fall der sog. Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Tierhalter unabhängig von einem eigenen Verschulden verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der durch das Tier einem anderen an dessen Körper, Gesundheit oder Eigentum entstanden ist.


    Quelle


    und


    Zitat

    Titel: Ersatz von Tierarztkosten:
    LG Bielefeld 1997-05-15 22 S 13/97


    Leitsatz der Redaktion:
    Wer eine Katze verletzt, muss dem Besitzer der Katze die anfallenden Tierarztkosten erstatten. Handelt es sich bei der Katze aber nicht um ein Zucht- oder Rassetier mit hohem Marktwert - im Volksmund "Bastard" oder "Mischling" genannt - , haftet der Verantwortliche nur bis zu einer Obergrenze von 3.000 DM.
    Im vorliegenden Fall hatte ein Hund eine Katze angefallen und ihr eine Vorderpfote zerbissen. Der Besitzer der Katze verklagte den Hundehalter auf Ersatz der Tierarztkosten. Das Landgericht Bielefeld stellte fest, dass der für Tierverletzungen zu zahlende Schadensersatz grundsätzlich höher liegen könne als der Marktwert des Tieres. Dies ergebe sich aus der besonderen Beziehung zwischen einem Menschen und seinem Haustier. Jedoch sei die Obergrenze einer solchen Ersatzpflicht für Schäden an Mischlingen und anderen objektiv nicht wertvollen Tieren bei 3.000 DM anzusetzen.



    Quelle

    Einmal editiert, zuletzt von Berni ()

  • Nur wenn der Besitzer sich "quer stellt" brauchst du entweder viel Geld für nen Anwalt oder ne gute Rechtsschutzversicherung :weissnix:

  • Oder beides :kicher:


    Ich hoffe mal, dass es nciht so weit kommt, dass ich mit dem Anwalt drohen muss. Das ist hier zum Glück ne gut betuchte Wohngegend, wo keine Komplettspinner wohnen. Was nichts heißen muss, aber vielleicht habe ich ja Glück :puh: