Die letzte Ruhe
Wenn ein geliebtes Tier gestorben ist stellt sich oft die Frage:
Was mache ich jetzt?
Die wenigsten werden ihren Hausgenossen dem Tierarzt überlassen
damit dieser den verstorbenen Liebling der Tierkörperbeseitigung übergibt.
Meist stellt sich die Frage was ist erlaubt und was darf ich machen.
Rechtliche Grundlage
Das ist - wie so vieles in Gesetzen genau geregelt.
Hier ist das TierKörperbeseitigungsgesetz ausschlaggebend.
Für unsere Lieblinge ist es im § 5 Absatz 1. geregelt.
Ausnahmen stehen im Absatz 2
Welche Möglichkeiten gibt es?
Sich um alles selber kümmern
Katzen, Hunde, Kaninchen und noch einige andere Tiere können auf
geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen
oder auf eigenem Gelände beerdigt werden.
Jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und in der Nähe von öffentlichen Wegen
Zu beachten ist, dass das Grab mindestens 60 cm tief sein muss.
In Wasserschutzgebieten muss das Grab mindestens 80 cm tief sein
und mit Teichfolie, die mindestens 25 cm am Rand in die Höhe geht ausgelegt sein muss.
Mit professioneller Hilfe
Man kann es natürlich auch Profis überlassen sich um alles zu kümmern.
Im Bundesverband der Tierbestatter e.V. haben sich die seriösen Tierbestatter zusammen geschlossen.
Sie bieten eine alles umfassende Dienstleistung für die Bestattung des geliebten Haustieres an.
Auf der Homepage des Vereines kann man sich gezielt nach einem Tierbestatter in seiner Nähe erkundigen
und die angebotenen Leistungen sehen.
Auch der Tierarzt und die örtlichen Tierheime können einem in dieser schweren Situation hilfreich zur Seite stehen.
Wenn ihr einen Tierfriedhof kennt der auch in der Liste aufgenommen werden soll schickt einfach eine PN an die Moderatoren.