Heimtierbetreuung von der Steuer absetzbar

  • Hat mir meine Steuerberaterin gestern zugeschickt:


    Steuer

    Viele Grüße von Marion

    mit

    Kris, Neraki, Delos und Omega

    und

    Gremlin, Charles und Milo im <3

  • Das ist ja mal erfreulich. :super:


    Danke für den Tipp, Marion :freunde:

    Eva mit Bea   :streichel:       

    Polly & Paule im Herzen!


    Oben auf dem Kopf sind zwei spitze Ohren angebracht.

    Damit hört sie weg, wenn man sie ruft.- "Gina Ruck-Pauquét"

  • wenn ich das schon lese: "Von der Steuer absetzbar" - :kotzen: von der Steuer absetzen kann man nur politische Spenden...alles andere mindert nur das Einkommen


    und in dem Fall von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen ist es so wie mit jedem Handwerker: man muß eine Rechnung haben und der Handwerker, in dem Fall der Katzensitter, muß selbständig sein oder man zahlt ihm Lohn - (hat jemand einen Katzensitter, der ein Katzensittergewerbe betreibt :weissnix: ) Jedenfalls gehts ja darum, dass der Katzensitter seine Einnahmen zu 100 % angibt und versteuert. Der Sinn der Sache ist einfach nur Vermeidung von Schwarzarbeit.


    funktionieren würde es, wenn z.B. unsere Tante aus dem Katzenhotel, die Betreuung unsere Kater hier bei uns zu hause machen würde. und von den, uns entstanden Kosten, könnten wir dann 20 % vom Einkommen abziehen.


    Zitat: 20 Prozent der Lohnkosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung lassen sich absetzen bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr“, so Deutsch.


    und wenn jemand, mangels Einkommen, eh keine Steuern zahlt, für den ist es eh nicht interessant. :weissnix:


    Rechenbeispiel:
    Wir fahren 3 Wochen in Urlaub und vereinbaren, dass die Katzensitterin her kommt. Wir zahlen ihr dafür, gegen Rechnung, (21 Tage x 12 € = 252 €) 252 €.
    20 % der Kosten können wir vom Einkommen absetzen: 252 € x 20 % = 50,40 €
    Bei unserem durchschnittlichen Steuersatz von 25 % (jeder hat ja einen anderen... )
    würden wir durch die Steuererklärung vom Finanzamt: 50,40 € x 25 % = 12,60 € wiederbekommen - aber nur dann - wenn die Handwerkerrechnungen nicht das Buget von 4000 € im Jahre sprengen.

    Liebe Grüße von Petra, Moritz, Lucy und Sunny
    <3 und Mäxi und Lilli immer im Herzen <3


  • Zitat: 20 Prozent der Lohnkosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung lassen sich absetzen bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr“, so Deutsch.


    seit 2009 können Privatpersonen gem. § 35a Abs. 3 EStG einen Jahreshöchstbetrag in Höhe von 1.200 € pro Jahr absetzen. Dieser entspricht dem Höchstwert einer jährlichen Handwerksrechnung in Höhe von 6.000 € - welche einem Prozentsatz von 20% entspricht. absetzen kann man aber nur den Arbeitslohn - das wäre hier ja das Katzensitten, abzgl. evtl. aufgeführter Futterkosten etc. Die Sitterrechnung müsste dann detalliert aufgestellt sein.


    edit:


    ahh nee, hier gehts ja um Haushaltsnahe Dienstleistungen :nachdenk: .. diese können maximal in einer Höhe von 4.000,- Euro pro Jahr und Handwerkerleistungen dann maximal 1.200,- Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden :super:



    in dem Fall der Katzensitter, muß selbständig sein oder man zahlt ihm Lohn - (hat jemand einen Katzensitter, der ein Katzensittergewerbe betreibt :weissnix: )


    das ist doch aber klar, wer nicht selbständig ist, kann auch keine Rechnungen ausstellen :weissnix:
    und es gibt doch viele Katzensitter die zuhause dann die Katzen sitten während man im Urlaub ist, meine TÄ bietet das zB
    auch durch ihre Mitarbeiterinnen an. die füttern, versorgen die Tiere mit Futter oder Medizin etc. .. und darüber kann sie dann eine
    entsprechende RG ausstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wonnie ()